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Petition an den Niedersächsischen Landtag |
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- Die Landtagspetition
Rechtsanwälte Niedersächsischer Landtag 29. April 2002 Eingabe gem. Art 26 Nds. VerfG, Art 17 GG Sehr geehrter Herr Präsident, Ich zeige an, dass ich Herrn Studienrat Dr. Hans Asbeck, Beethovenstr. 8 links, 30449 Hannover, in seinen beamten- und verfassungsrechtlichen Angelegenheiten vertrete. Eine auf mich lautende Vollmacht ist in der Anlage beigefügt. Namens und im Auftrage meines Mandanten bitte ich Sie und den zuständigen Ausschuss, sich der nachstehend begründeten Bewerde meines Mandanten anzunehmen. Dieser ist durch den Schulleiter der Integrierten Gesamtschule Linden, Hannover, [...] und die zuständigen Dezernenten der Bezirksregierung Hannover, insbesondere den Interndezernenten [...], in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in massiver Weise verletzt worden. Es geht um folgenden Sachverhalt: Im Januar diesen Jahres führten Schüler der Musikklasse 6c der IGS Linden mehrere Male die tschechische Kinderoper Brundibär in der Marktkirche Hannover auf. Die Oper war im KZ?Getto Theresienstadt uraufgeführt und zu einem Sinnbild der Hoffnung und des Oberlebenswillens geworden. Die Vorführungen waren eingebettet in ein aufwendiges Theaterprojekt, in das u. a. auch die hiesige Musikhochschule und die Marktkirchengemeinde Hannover eingebunden waren. Es wurden Zeitzeuginnen gehört, die Landesbischöfin Dr. Käßmann und der Ministerpräsident übernahmen die Schirmherrschaft. Mein Mandant besuchte, gemeinsam mit seinem Deutsch-Leistungskurs die letzte Vorstellung am 25. 01. 2002. Als ausgebildeter Historiker, der zum Thema der Judenverfolgung selbst forscht und veröffentlicht, hatte er ein großes Interesse an der ihm bisher nicht bekannten Oper. Er war von der Aufführung, dem dahinterstehenden Engagement der verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen, sowie der Schüler und den erschütternden Berichten der Zeitzeugen zunächst sehr beeindruckt. Es fiel ihm jedoch auf, dass Handlung und Text der Oper in starkem Kontrast zu ihrer symbolischen Aussage steht: Kinder und Tiere bedrängen, hetzen und vertreiben einen stigmatisierten Außenseiter, der im Recht ist und seine Existenz verteidigt. Unmittelbar nach der Vorstellung sprach mein Mandant deshalb die verantwortlichen Lehrkräfte Hungershöfer und Sander an, die sich jedoch derart mit der Oper identifizierten, dass sie nicht bereit oder in der Lage zu einer kritischen Diskussion schienen. Daraufhin forschte mein Mandant in der zur Verfügung stehenden Literatur und im Internet und verfasste einen Artikel, in dem er sich sehr kritisch mit dem Operntext auseinander setzt. Er hielt es mit seinem Selbstverständnis als Lehrer und als Wissenschaftler für nicht vereinbar, den Operntext einfach zu ignorieren, der das Gegenteil von dem transportiert, für das das Werk eigentlich stehen soll. Mit dem Artikel, der in Kopie beigefügt ist, sollte eine inhaltliche schulinterne Diskussion angestoßen werden. Da meinem Mandanten bewusst war, dass das angesichts des historischen Kontextes, der Bedeutung der Oper und der großen positiven Resonanz die das Projekt gezeitigt hatte, nicht einfach sein würde, wählte er den provokanten Titel: "Jugendgefährdend: Die Kinderoper Brundibár' gehört ins Museum und nicht auf die Bühne! -Ein mit Schmerzen verbundener, aber notwendiger Durchleuchtungsversuch". Mein Mandant legte den Operntext im Nachhinein mehreren Wissenschaftlern vor und nahm auch Kontakt zum Landesverband der jüdischen Gemeinden auf. Seiner Interpretation wurde überwiegend beigetreten, zumindest wurde ihm bescheinigt, dass diese ernsthaft zu erwägen sei und intensiver wissenschaftlicher Diskussionsbedarf bestehe. Mein Mandant verteilte den Text seines Artikels, dem der Operntext anhing, innerhalb der Schule in die Fächer der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, legte ihn auf den Tisch in der Lehrerstation seines Jahrganges und auf die Tische des Lehrerzimmers im Sekundarbereich II, in verkleinerter Form heftete er ihn auch an die Glastür zu den Verwaltungsbereichen der Sekundarstufen I und II. Dem Schulleiter [...] übergab er persönlich ein Exemplar. Weitere Exemplare wurden dem Elternpaar eines Schülers der Musikklasse 6c, mit denen mein Mandant persönlich bekannt ist und dem Politologen Professor Dr. Blanke, der ebenfalls ein Kind in dieser Klasse hat, ausgehändigt. Eine weitere Verbreitung erfolgte zum damaligen Zeitpunkt nicht. Die Reaktion auf den Artikel war sehr heftig. Die an der IGS tätige Schulpfarrerin [...] bezeichnete diesen in einem Rundschreiben als verunglimpfend und beleidigend gegenüber den verantwortlichen Lehrkräften und den Zeitzeuginnen. Ein Mitarbeiter des theaterpädagogischen Zentrums der Stadt Hannover, Herr [...], sah in dem Artikel einen "Ausstoß von Hass und Verleumdung", verdächtigte meinen Mandanten als (rechtsradikalen) "Schläfer" und stelle sich die Frage, wie ein solcher Lehrer an einer Schule, die sich Demokratie und Antirassismus verschrieben habe, tätig sein könnte. Mehrere Kolleginnen und Kollegen erklärten, sie seien nicht bereit, mit meinem Mandanten weiter zusammen zu arbeiten (Schreiben an die Schulleitung vom 01.02.2002). Schulleiter und zuständiger Dezernten stellten sich nicht etwa vor meinen Mandanten, es geschah vielmehr Folgendes: o In einem Schreiben des Schulleiters vom 01.02.2002 mit Nachtrag vom 02.02.2002 (Kopie anbei) schließt sich dieser den vorgenannten Äußerungen an. Er führt aus, dass mein Mandant durch seine Äußerung die Schirmherrin der Ver anstaltung beleidige, die IGS-Linden in Mißkredit setzt und künftige Zusammen arbeit im Kollegium in unverantwortlicher Weise aufs Spiel setze. Die von ihm ge forderte "öffentliche Diskussion" würde die Arbeit der Schulleitung erheblich beeinträchtigen, dieser komme es darauf an, den guten Ruf der Schule zu waren, durch die Aktivitäten meines Mandanten sei sie massiv daran gehindert, dieses Ziel zu erreichen. Die denunziatorisch und beleidigenden Äußerungen des [Theaterpädagogen] werden nicht erwähnt, mein Mandant wird diesen gegenüber nicht in Schutz genommen. o Am 04.02.2002, gegen 11:00 Uhr, erteilte [der Schulleiter]
meinem Mandanten Hausverbot. Am 07.02.2002 hatte er dann den Schulschlüssel
abzugeben, zu diesem Zeitpunkt war sein Namensschild an seinem Fach bereits
demontiert. In einer ver traulichen Dienstanweisung wurde das Kollegium
der IGS aufgefordert, über das erteilte Hausverbot Stillschweigen
zu bewahren. o Ebenfalls am 04.02.2002 wurde mein Mandant zu einem Gespräch in die Bezirks regierung Hannover geladen, an dem u. a. der Dezernent Ritter, der Schulleiter und eine Vertreterin des Personaldezernats teilnahmen. Mein Mandant wurde darauf hingewiesen, dass er im Hinblick auf ein mögliches gegen ihn einzuleiten des Disziplinarverfahren nichts Belastendes aussagen müsse, er wurde weiter darauf hingewiesen, dass erwogen worden sei, ihm gegenüber ein Amtsfüh rungsverbot zu erteilen (vgl. beigefügtes Protokoll vom 05.02.2002). Es wurde ihm insbesondere vorgeworfen, vor einer Verteilung des Artikels in der Schule nicht die Genehmigung des Schulleiters eingeholt und nicht beachtet zu haben, dass eine Weitergabe an Außenstehende nicht zulässig sei, da die Au ßenvertretung einer Schule ausschließlich durch den Schulleiter zu erfolgen habe. o Mit Schreiben vom 08.02.2002 wurde mein Mandant vorläufig, zunächst bis zum 14.04.2002, an die IGS Langenhagen abgeordnet. Begründet wurde diese Ab ordnung damit, dass der Schulfrieden gestört sei und etwa 40 Lehrkräfte damit gedroht hätten, die Schule zu verlassen, wenn mein Mandant weiter dort verbleiben würde. Mit den vorgenannten Maßnahmen haben der Schulleiter und der zuständige Dezernent zum einen das Grundrecht der Meinungsfreiheit meines Mandanten, zum anderen die ihnen obliegenden Fürsorgepflicht in massiver Weise verletzt. Das Recht der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) ist eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, es ist Grundlage jeder Freiheit (BVerfGE 7, 198 (208)). Es ist für die freiheitliche Ordnung schlechthin konstitutiv und so zu interpretieren, dass der besondere Wertgehalt dieses Rechts, der zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede namentlich im öffentlichen Leben führt, auf jeden Fall gewahrt bleibt (BVerfG 28, 55 (63); 21, 271 (281)). Die Oper Brundibär ist im öffentlichen Raum, der Marktkirche Hannover, aufgeführt worden, über die Aufführungen wurde vielfach in den Medien berichtet. Damit ist die Oper Gegenstand einer öffentlichen Diskussion, an der sich jeder Bürger beteiligen kann. Das BVerfG sieht, mitten im kalten Krieg, den Leserbrief eines Soldaten, der die öffentliche Rede eines Bataillonskommandeurs u. a. mit den Worten kritisierte, letzterer stelle sich"in einer Reihe mit den im Schwarz-Weiß-Denken verhafteten Politikern des Sowjetunion" als von der Meinungsfreiheit gedeckt, dem gegenüber militärische Rangunterschiede zurückzutreten haben (BVerfGE 28, 55 (64f)). Selbstverständlich hatte mein Mandant das Recht, im Rahmen seiner Meinungsfreiheit öffentlich zu der Opernaufführung Stellung zu nehmen. Es wäre ihm unbenommen gewesen, einen mit der hier infragestehenden Stellungnahme identischen Zeitungsartikel für hiesige Tageszeitungen zu verfassen oder einen Leserbrief zu schreiben. Dabei ist völlig ohne Belang, dass die Aufführung von Lehrkräften und Schülern seiner eigenen Schule erarbeitet wurde. Der Umstand, dass mein Mandant lediglich im Rahmen der Schulöffentlichkeit und gegenüber einem Elternpaar Stellung nahm, stellt gegenüber einer öffentlichen Stellungnahmen ein "Weniger" dar, welches erst recht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, hier können nicht die geringsten Zweifel bestehen. Die meinem Mandanten gegenüber ausgesprochenen und auch die angedrohten Maßnahmen stellen einen eklatanten Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit dar. Schulleiter und Dezernent können sich auch hier nicht auf die Position zurückziehen, die ausgesprochene Abordnung sei "wertneutral", sie habe lediglich dazu gedient, den Schulfrieden wieder herzustellen, dem stehen die sonstigen Umstände, die den Sanktionscharakter belegen, entgegen. Selbstverständlich wären Schulleiter und Dezernent auch verpflichtet gewesen, meinen Mandanten gegenüber den beleidigenden und unsachlichen Anfeindungen, die von außen erhoben wurden, im Rahmen der Fürsorgepflicht in Schutz zu nehmen, stattdessen wurde diesen nachgegeben, der Schulleiter machte sie sich teilweise zu Eigen. Es soll nicht verkannt werden, dass mein Mandanten aufgrund seines Artikels von einem Teil des Kollegiums, ohne das der Artikel inhaltlich nachvollzogen wurde, massive Ablehnung erfuhr und es selbstverständlich auch Aufgabe des Schulleiters und der zuständigen Dezernentin ist, für den Schulfrieden und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Schulbetriebes Sorge zu tragen. Nur hier ist zu beachten, dass dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gerade dann konstitutive Bedeutung für ein Gemeinwesen zukommt, wenn es um unangenehme oder auch tabuisierte Themen geht. Die vorstehend geschilderten Sanktionen gegen meinen Mandanten wurden verhängt, weil Schulleiter und Bezirksregierung den Inhalt der Meinungsfreiheit verkannten und der Auffassung waren, mein Mandant hätte seine Meinungsäußerung vorher von der Schulleitung genehmigen lassen müssen. Wäre man davon ausgegangen, dass das Handeln meines Mandanten durch die Meinungsfreiheit gedeckt war, hätte man die Wahrung des Schulfriedens in anderer Weise, ohne massive Diskriminierung und Sanktionierung meines Mandanten, gewährleisten können. Es geht hier nicht nur um Rechtsverstöße, sondern auch um politische Kultur. Vor einigen Jahren hielt eine Kollegin meines Mandanten, anlässlich seiner Verabschiedung von der IGS Linden, eine Rede, in der sie darauf hinwies, dass das freie Wort an der Schule nicht mehr erwünscht sei, der öffentliche Diskurs nicht mehr stattfinde, die Angst, auffällig zu werden und sich den Mund zu verbrennen, umgehe. Diese Befürchtung scheint durch den vorliegenden Vorfall bestätigt. Wie sollen Schulen ihren Bildungsauftrag, die Schüler zu befähigen, die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen und die Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Toleranz zu gestalten (§ 2 I N-SchG) verwirklichen, wenn die Meinungsfreiheit in der Schule selbst mit Androhung von Disziplinarverfahren und Verbot der Amtsführung unterdrückt wird. Wie sollen die dringend notwendigen Erneuerungsprozesse initiiert werden, wenn jede unangenehme Diskussion im Keim erstickt wird, wobei noch zu berücksichtigen sein dürfte, dass die wenigsten Kolleginnen und Kollegen den Mut meines Mandanten haben. Auch Menschen und Institutionen, die ihre eigene Liberalität für unanfechtbar halten, sind offenbar vor Tendenzen, die diese in Frage stellen, nicht gefeit. Mit dieser Eingabe erstrebt mein Mandant eine Feststellung
dahingehend, dass die Verbreitung seines Artikels in der Schule und die
Weitergabe an zwei Elternpaare ohne Einholung einer vorherigen Genehmigung
durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt war, da er berechtigt
gewesen wäre, in Ausübung dieses Grundrechts seinen Artikel
in öffentlichen Medien zu verbreiten und mithin eine Verbreitung
im kleineren Rahmen der Schulöffentlichkeit nicht eingeschränkter
gesehen werden kann. Es geht meinem Mandanten nicht darum, die Abordnung
an eine andere Schule rückgängig zu machen. Gegenstand der Eingabe
soll auch nicht die Auseinandersetzung sein, die sich an die vorstehend
geschilderten Maßnahmen der Schulleitung und der Schulverwaltung
anschloss und auf die diese sich wahrscheinlich zu ihrer Rechtfertigung
berufen werden. gez. - Die (erste, auf Protest von Abgeordneten hin zu verändernde) Stellungnahme des Kultusministeriums STELLUNGNAHME
Der Petent vertritt als Rechtsanwalt einen Lehrer aus
Hannover. Diesem wird von der Bezirksregierung Hannover vorgeworfen, durch
einzelne, im Folgenden näher beschriebene Vorgänge Ende Januar/Anfang
Februar diesen Jahres den Schulfrieden an seiner Schule - der IGS Linden
in Hannover - nachhaltig gestört zu haben. Mit seinem Einverständnis
ist der Lehrer - ein Studienrat - an die IGS Langenhagen zunächst
abgeordnet und später mit Wirkung vom 25.07 2002 versetzt worden. - Brief von H. A. an den Bericht erstattenden Landtagsabgeordneten vom 10. 10. 2002 Dr. Hans Asbeck den 10. 10. 02 Herrn Walter Meinhold MdL [Berichterstatter im Kultusausschuss] Landtagseingabe 5177/04/14 Sehr geehrter Herr Meinhold, Ihr Büro sollte in dieser Woche einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren, hat sich bisher aber nicht gemeldet. Um nicht allzu viel Zeit zu verlieren, sende ich Ihnen deshalb zu, was ich Ihnen neben anderen, umfangreicheren Materialien zur oben genannten Sache übergeben wollte: meinen spontan "über Nacht" angefertigten Kommentar zur Stellungnahme des Kultusministeriums, die mich wegen ihrer Skrupellosigkeit erschreckt hatte, sowie den etwas später, mit mehr Abstand, verfassten "Nachtrag", der den Kern der Sache m.E. treffender anpackt (der wichtigere Text) [beide Texte: s. unten]. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Schreiben mit Wohlwollen lesen und an die übrigen Ausschussmitglieder weiterreichen würden. Dies soll ein persönliches Gespräch, zu dem Sie sich ja freundlicherweise bereitgefunden haben, nicht ersetzten. Ich hielte es im Gegenteil für äußerst wichtig und bitte sehr darum, es möglich zu machen. Es kann mir und meiner Sache, die besonders im Hinblick auf den bei Schülern angerichteten Schaden und die politische Kultur in unserem Schulwesen keine kleine ist, nur nützen, wenn der Landtag sich ein zutreffendes, auf die wirklichen Tatsachen und Dokumente gestütztes Bild macht. Meine sämtlichen Unterlagen stehen Ihnen deshalb für eventuelle weitere Recherchen zur Verfügung, auch ich als Person, so weit ich nur kann. Es gilt, wenigstens noch ein Zeichen zu setzen! Mit freundlichem Gruß - Replik auf die Stellungnahme
des Kultusministeriums von H. A.
den 19. / 20. 9. 02 Zur Stellungnahme des Kultusministeriums Die Sachlage wird in entscheidender Weise verdreht, wobei man nicht einmal vor aktenkundig widerlegten falschen Tatsachenbehauptungen zurückschreckt. Im Einzelnen und der Reihe nach: - (Abs. 5, "Unter dem..."): Mein Schreiben "Jugendgefährdend..." ist
von mir ausschließlich schulintern "veröffentlicht"
worden. Davon, dass ich von den für die Inszenierung Verantwortlichen nichts zu erwarten hatte, hatte ich mich bereits unmittelbar nach der von mir besuchten Aufführung überzeugen müssen: hier herrschte totale, absolut unkritische und offensichtlich durch nichts zu erschütternde Identifikation mit dem soeben geborenen "eigenen Baby". Im vollen Bewusstsein, damit ein Risiko einzugehen, hatte ich den Schulleiter nicht vorinformiert, weil ich die zu erwartenden Aggressionen erstmal auf meine Kappe nehmen und ihm damit Gelegenheit zum schlichtenden, den vernünftigen Diskurs anbahnenden Eingriff geben wollte - nicht aber Gelegenheit zu opportuner Zensur, Verharmlosung oder Verschleppung einer Sache, die schon wegen der geplanten weiteren Aufführungen äußerst dringlich war. Ich bin aber während der schulinternen Verteilung zu ihm gegangen und habe ihm mein Papier mit den Worten übergeben "In dieser Sache brauche ich deine, ganz besonders deine Unterstützung", womit ich nicht nur auf sein Amt, sondern auch darauf abhob, dass er selbst Literaturwissenschaftler und Historiker ist und die Kompetenz haben müsste, auch einen notgedrungen "anstößigen", ein Tabu verletzenden Text wie den meinen, den ich im Untertitel einen "mit Schmerzen verbundenen Durchleuchtungsversuch" nenne, richtig einzuschätzen und gegen Volkes Stimme ("Nestbeschmutzer!") zu verteidigen. Im übrigen habe ich meine Schrift in die Fächer betroffener Kolleginnen und Kollegen sowie auf den Lehrerzimmertisch des betroffenen Jahrgangs gelegt und sie für die übrigen Kolleginnen und Kollegen dadurch nachlesbar gemacht, dass ich sie - absolut unplakativ, verkleinert und in der Augenhöhe von Erwachsenen - an einer Glastüre im Verwaltungsbereich befestigt habe, letzteres dann auch für die Oberstufenschülerinnen und -schüler, die mit mir die Oper besucht hatten und zum Teil das (problematische! vgl. die letzte Seite meines Schreibens) Programmheft gestaltet hatten. Dass ich mein Papier am "Tag der Offenen Tür" an Eltern verteilt hätte, geht auf ein erlogenes Gerücht zurück, dem ich mehrfach auch bei meinen Terminen in der Bezirksregierung, energisch entgegengetreten bin und das längst fallen gelassen wurde. An diesem Tag war ich überhaupt nicht in der Schule ( - was ich ausgehängt und ausgelegt hatte, war längst vom Schulleiter konfisziert). Außer den genannten [Elternpaaren], mit denen ich mir einig darin war, dass behutsam insbesondere mit den Kindern umgegangen werden müsse, und die sicher nicht "gestreut" haben, haben keine Eltern oder Schüler der Klasse 6c etwas von mir in der Sache erfahren - das geht alles auf das Konto der Gegenseite, die offensichtlich schon mit ihren ersten Reaktionen dazu übergegangen ist, mir aus der Sache einen Strick zu drehen, um sie nicht diskutieren und sich selbst irgendeiner Kritik aussetzen zu müssen. - (Abs. 6 "Zahlreiche..."): Die hier genannten Schreiben sind alle an dem meiner schulinternen Veröffentlichung folgenden Tag verfasst (!) und offensichtlich, ja nachweisbar auf einander abgestimmt worden, von der Schulpastorin, die zugleich die Projektleiterin war und mich nun beim Ministerpräsidenten, bei der Landesbischöfin, beim Superintendenten, beim Kulturamt ... ... denunziert, vom Theaterpädagogen, der in der "Stellungnahme" als "Theaterpädagogisches Zentrum der Landeshauptstadt" vorkommt, in Wirklichkeit Vater eines mitspielenden Kindes und Spielleiter ist und mich in kaum glaublicher Weise beleidigt (z. B. als "Schläfer" verdächtigt!), von einer von der Schulleitung eingenordeten Elternvertreterin, vom Schulleiter selbst, der unter Verbreitung falscher Tatsachen wie der vom Tag der Offenen Tür bei der Bezirksregierung auf meine Entfernung dringt... Hier und nirgendwo sonst ist der Ursprung der dann einsetzenden "wilden" - gelenkten, verzerrten, inhaltlich und emotional teilweise überfordernden - "Information" von Eltern und Kindern zu suchen. Mitte des Absatzes wird mir unterstellt, ich hätte
monatelang mit meiner Kritik zurückgehalten und damit eine rechtzeitige
Diskussion verhindert. Dazu ist zu sagen: wie ich mehrfach und aktenkundig
klargestellt habe (!), war mir das Stück bis zu dem Zeitpunkt seiner
Aufführung durch die IGS Linden völlig unbekannt; "in einer
Diskussion innerhalb des Lehrerkollegiums Gelegenheit zu einer Stellungnahme
und der Absprache eines möglichst schonenden Umgangs mit dem brisanten
Vorwurf" zu geben: dies genau war meine Intention, dies genau ist
dadurch, dass man dem Ressentiment der "Beleidigten" stattgegeben,
einen persönlichen Kampf gegen den Überbringer der schlechten
Botschaft entfesselt, mich entfernt und mundtot gemacht hat, verhindert
worden. (Abs. 8 und 9):
- Nachtrag zu dieser Replik Hans Asbeck 22 - 9 - 02 / 4 - 10 - 02
"Von einer Verletzung der Meinungsfreiheit kann mithin keine Rede sein", es hat zuvor aber genau das Gegenteil eingestanden, nämlich - dass ich einen ernst zu nehmender Beitrag in wichtiger
Sache geleistet habe, der hätte diskutiert werden müssen, Dies sei von Schulleitung und Behörde aber nicht beabsichtigt gewesen. Man hätte die schulöffentliche Diskussion durchaus gewollt. Die gegen mich ergriffenen Sanktionen hätten nur den unerwünschten Nebeneffekt der Meinungsunterdrückung gehabt. Meine Abordnung an eine andere Schule - sei aus anderen Gründen erfolgt und notwendig gewesen, - nämlich aus solchen der Sicherung des Schulfriedens. Demnach musste ich, bedauerlicherweise, in meiner Meinungsfreiheit
verletzt werden, nicht weil ich etwas Unliebsames gesagt, sondern weil
durch die Umstände meiner Äußerung der Schulfrieden gestört
gewesen und nur durch meine Entfernung wiederherzustellen und zu sichern
gewesen sei. Genau Letzteres ist nicht geschehen und sollte par tout vermieden werden. Mein Schreiben wurde abgehängt und kassiert. Ich erhielt Hausverbot, konnte mich also nicht mehr an Schüler und Kollegen wenden. Die Kolleginnen und Kollegen erhielten einen "Maulkorb". Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe wurden Aufklärung und Gespräch verweigert. Keine Gesprächsrunde zur Sache fand statt, weder mit mir noch ohne mich. Selbst auf das generöse Angebot, das der große alte Hannoveraner Historiker Obenaus in der "Neuen Presse" machte, wurde nicht eingegangen ("[...] zur Demokratie gehört zu lernen, auch mit problematischen Ideen umzugehen [...] Über alles sollte innerhalb der Schule diskutiert werden. Ich bin bereit dazu"). Die Abiturientenrede, in der auf den Fall eingegangen werden sollte, wurde verboten. Ich selbst erhielt noch einmal ausdrücklich Hausverbot speziell zur Abiturfeier (u.a. meiner Leistungskurs-Schüler!)... Stattdessen wurde der Gerüchteküche Raum gegeben: es gehe noch um was anderes..., ich hätte immer schon..., es fand Rufmord durch die Macht der Tatsachen und per Mobbing statt (das entfernte Namensschild usw.). Erst in diesem Kontext wird aus meiner Entfernung ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit; dadurch, dass ich und mit mir eine wichtige Diskussion nicht etwa verlagert oder verschoben wurde, sondern endgültig und unter Verletzung auch der persönlichen Würde abgewürgt blieb. Natürlich hätte es Alternativen gegeben. Der
Schulleiter hätte auf die verständlichen ersten Emotionen der
sich angegriffen Fühlenden mäßigend einwirken, er hätte
zur Pflicht, zur gemeinsamen Verantwortung und zum vernünftigen Diskurs
rufen, "alle an einen Tisch" bringen müssen. Dort hätte
man Missverständnisse aufklären, kritische Korrekturen anbringen,
sich über die Glaubwürdigkeit und Ehrenhaftigkeit von Motiven
verständigen, dort hätte man ein behutsames weiteres Vorgehen
verabreden können - Behutsamkeit mit Kindern, Eltern, Zeitzeugen,
beteiligten Institutionen, Öffentlichkeit (alles Dinge, zu denen
ich selbstverständlich bereit war). Es hätte ein Friede erwirkt
werden können, der auf dem offenen, kritischen, nach allen Seiten
respektvollen Diskurs beruhte - ein Friede unter Konfliktfähigen,
einer, der den Namen im Unterschied zu den friedlosen Zuständen,
die dann wirklich erzeugt wurden und bis heute andauern (das Klima an
der IGS Linden ist nachhaltig vergiftet), verdiente. Es stimmt einfach nicht, dass diese Schule sich "einer rechtzeitigen inhaltlichen Auseinandersetzung" gestellt hätte, denn sie hatte diese Gelegenheit und setzte statt ihrer auf die Option "Diffamierung des Kritikers, Unterdrückung der missliebigen Meinung durch seine Entfernung". Entscheidend für meine Verfolgung war der Inhalt meiner Kritik, und der wurde diffamiert und sollte nicht diskutiert werden: "Ihr Schreiben empfinde ich als verunglimpfend und beleidigend [...] auch den Zeitzeuginnen gegenüber" (Schulpastorin), "Der Inhalt deines Schreibens schadet dem Ansehen der IGS Linden, weil er inhaltlich falsch ist, [...] missachtet, [...] herabwürdigt, [...] beleidigt. Eine inhaltliche Diskussion erscheint mir eher peinlich [...]." (Kollegin), "[...] Scheinanalyse, welche dem Leser Wissenschaftlichkeit und Objektivität vorgaukeln will. Tatsächlich jedoch [...] eine sehr systematische und vorsätzlich geplante Verunglimpfung aller am Projekt Beteiligten. [...] der ganze Zynismus des Autors [...] Ausstoß von Hass und Verleumdung, die auch vor der Leistung zwölfjähriger Schüler nicht Halt macht [...]" usw. (Theaterpädagoge), "[...] Das Schreiben des Dr. Asbeck ist auch aus meiner Sicht rufschädigend [...] und es leistet in keiner Weise einen Beitrag zu einer Auseinandersetzung [...] Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie Herr Dr. Asbeck sich [...] zu der anmaßenden Forderung versteigt ,Und natürlich müssen schmerzhafte Fragen [...] an uns alle gestellt werden.' [...] Die ,mit allem Nachdruck' vorgebrachte Forderung des Dr. Asbeck nach ,öffentlicher Diskussion' seiner Behauptungen würde die Arbeit der Schulleitung erheblich beeinträchtigen [...]" (Schulleiter).
- Brief von H. A. an den
Bericht erstattenden Landtagsabgeordneten vom 24. 11. 2002
Dr. Hans Asbeck den 24. November 02 Herrn MdL Walter Meinhold Frau Litfin zur Kenntnis
Ich möchte mich aber auch noch mal zu einigen Punkten unseres gestrigen Gesprächs äußern. Über die Frage meines (angeblichen) Regelverstoßes nachdenkend ist mir folgendes klar geworden: ein formalistischer Standpunkt, wie Sie ihn unterstellen, ist nicht einmal von meinen Gegnern selbst eingenommen worden. Selbst bei den Gesprächen in der Bezirksregierung (mit Justiziar...) stand nie im Raum, dass man schulinternes In-die-Fächer-Legen und Aushängen grundsätzlich vom Schulleiter genehmigen lassen müsse. Das Argument war vielmehr, über eine erkennbar brisante Sache hätte eine schulöffentliche Diskussion nicht eigenmächtig, sondern erst mit Genehmigung des Schulleiters initiiert werden dürfen. Genau da hat der kluge Herr Otte angesetzt: das bedeutet nämlich nichts anderes als den Anspruch auf Meinungs- oder Zensurhoheit zu erheben, was mit dem Grundsatz der Meinungsfreiheit eben nicht vereinbar ist. Der Schulleiter soll entscheiden können, ob (und wann) eine brisante Debatte geführt wird oder nicht. Im vorliegenden Fall war ihm das nicht zuzubilligen, weil es um etwas bereits Öffentliches ging, das überdies auch in der schulischen Diskussion bereits war (ein Aspekt, der vielleicht von Anfang an stärker zu betonen gewesen wäre, zum Glück in der beigefügten Schülerpetition sehr deutlich wird: Fast alle Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen waren doch eine Woche zuvor in der Oper gewesen, selbstverständlich hat sofort ein Meinungsaustausch eingesetzt, selbstverständlich wurden sofort konträre Sichtweisen, auch die Umrisse eines möglichen Skandals sichtbar - zwar ganz überwiegend bezogen auf meine Bedenken, mit denen ich schon als begleitender Fachlehrer nicht hinterm Berg halten konnte, aber andererseits hatten durchaus auch ohne mich Schüler Bedenkliches erkannt, z.B. in dem Gejagten, absolut gegen den Strich der Aufführungsintention, "einen Juden"; meine Schrift hat diffuses Unbehagen und erste kritische Fragen in klare Thesen umgesetzt, erforderliche, bereits unumgänglich gewordene "Schulöffentlichkeit" ermöglicht, eine Informations- und Diskussionsbasis für etwas geschaffen, das einfach "dran" war - vgl. auch die beigefügte Schülerpetition!). Im Kultusministerium hat man die Schwäche dieser behördlichen Argumention offensichtlich erkannt. Hier wird nämlich die Dringlichkeit einer schulöffentlichen Diskussion anerkannt, nicht mehr von der Genehmigung des Schulleiters abhängig gemacht und von mir genau das verlangt, was ich getan habe, nämlich "vorab in einer Diskussion innerhalb des Lehrerkollegiums Gelegenheit zu einer Stellungnahme und der Absprache eines möglichst schonenden Umgangs mit dem brisanten Vorwurf" (s. 2, Abs. 2) zu geben bzw. meinem "Vorgesetzten und dem Kollegium [meine] Auffassung bezüglich der Kinderoper zu erläutern" (S. 3, Abs. 1): genau dies, genau dies (ja: "vorab"!) war meine Intention, nur dass ich auch die ja längst projektengagierten, inzwischen hellhörig gewordenen Oberstufenschüler miteinbezogen habe, was nach dem gemeinsamen Opernbesuch unumgänglich, ja pädagogische Pflicht war. Jetzt sind die Vorwürfe anderer Art - und alle sind, wie ich bewiesen habe, haltlos, ja sie waren schon zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme aktenkundig widerlegt: ich hätte dem kritisierten Projekt monatelang tatenlos zugesehen, ich hätte unter Kindern und Eltern agitiert, dabei in die Außenvertretungsrechte des Schulleiters eingegriffen usw. Nein, an die Eltern, an die Kirche... bin gerade ich nicht herangetreten, auch nicht an die Presse, die zu mir kam, als der durch die Meinungsunterdrückung ausgelöste Skandal (vgl. wieder die Schüler!) nicht mehr unterm Deckel zu halten war. Mit einem Wort, Herr Meinhold: So, wie Sie den Vorwurf der Gegenseite dargestellt haben, gibt es ihn gar nicht; es gibt ihn a) in der von der Argumentation Ottes, b) in der durch die Tatsachen entkräfteten Form (vgl. meine "Stellungnahme"). Ich durfte eine bereits angelaufene Diskussion über etwas Öffentliches vollends "schulöffentlich" machen, und für das unter Eltern und Schülern Angerichtete (sofern es das gibt) sind andere verantwortlich (insbesondere jene konzertierte Aktion vom 1. 2.). Im übrigen, deswegen habe ich eigens noch mal mit Gert Wille telefoniert, gibt es schlicht keine Vorschrift, dass Lehrer nicht ohne Erlaubnis etwas in die Fächer legen oder aushängen dürfen usw. Überall und ständig geschieht es, so auch an der IGS Linden. Dennoch: obwohl Sie in diesem Verteilen nicht mehr als allenfalls eine "Ordungswidrigkeit" sehen, über die Sie als Schulleiter locker hinweggegangen wären, mir in der Sache Recht geben und das Skandalöse des Verhaltens von Schulleitung und Behörde mit starken Worten geißeln ("Paradebeispiel, wie Schulleitung sich nicht verhalten darf"), denken Sie allen Ernstes daran, meine Petition mit dem Vermerk "erledigt" zu beerdigen? Lieber Herr Meinhold, erledigt ist da gar nichts! Zwar habe ich mich damit abgefunden, jetzt nach Langenhagen, in eine Schule mit besserem Betriebsklima, zu fahren, aber das ändert gar nichts daran, dass ich in meiner Meinungsfreiheit verletzt bin. Mir ist ein elementares Grundrecht genommen worden, und damit finde ich mich nicht ab. Auch nicht damit, dass ich wegen eines Engagements, speziell auch eines Lehrerverhaltens, das eigentlich als vorbildlich anerkannt werden müsste, diffamiert worden bin; dass man mir durch die Tat die Ehre abgeschnitten hat (und zwar dort, wo ich länger gearbeitet habe als an jeder anderen Institution, wo ich mir übrigens auch besondere Verdienste erworben habe, wo mein 14jähriger Sohn immer noch zur Schule geht: also jetzt als Sohn eines, der "geflogen" ist und dem Hausverbot erteilt wurde). Aber es geht nicht nur um mich. Es darf nicht so stehen bleiben, dass man einen Lehrer, der etwas zu sagen hatte, einfach mundtot machen, dass man eine begonnene Diskussion einfach unterdrücken konnte. Das mag für manchen nicht mehr auf der Tagesordnung stehen, aber es hat tiefgreifende, weiterwirkende Folgen besonders im politischen Bewusstsein der Oberstufenschüler gehabt. Da ich direkt gegenüber dem Gebäude der Sek. II wohne, vergeht kein Tag, an dem ich nicht im Vorbeigehen nach dem Stand der Sache gefragt werde, telefonisch erkundigen sich immer wieder besonders meine ehemaligen Lk-Schüler, wie es nun steht. Man weiß natürlich von meiner Landtagseingabe - auch in Langenhagen, wo ich etliche politisch hoch motivierte Schüler und Schülerinnen habe, die gerade wieder Wahlkampf machen. Im Kollegium mag eine gewisse Grabesruhe herrschen, aber bestimmt kein Friede. Nach mir sind meine Freunde an die Reihe gekommen und wurden [...] als "Fundamentalopposition", zu der insbesondere auch ich gehört hätte, die am Niedergang der IGS Linden schuld sei, beleidigt [...] - natürlich im Zusammenhang mit "Brundibár" und in einem Atemzug mit den Eltern jener aufführenden Klasse, die als "kleine radikale Minderheit" abqualifiziert wurde. Sie, die Kolleginnen und Kollegen, haben sich inzwischen mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich gewehrt - [...] auf mir (und den Eltern) bleibt das einfach sitzen. Für nicht wenige Kolleginnen und Kollegen bin ich nicht erst seit Brundibár einer, mit dessen Durchhalten man die Hoffnung verband, dass es noch Unbeugsamkeit und Zivilcourage gibt. Auch für sie gilt es ein Zeichen zu setzen, wenn man nicht will, dass die Schule und ausgerechnet diese Schule mit ihren linken Traditionen und fortschrittlichen Bekenntnissen sich weiter in Richtung Untertanengeist und Duckmäusertum entwickelt. Und natürlich für die vielen Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen in Stadt und Land, die die Lindener Ereignisse erschreckt, befremdet, empört mitverfolgt haben (geflügeltes Wort: dort habe der Schulleiter die Berufsverbote wieder eingeführt). Und es geht natürlich auch um Öffentlichkeit und die Entwicklung der politischen Kultur im Allgemeinen. Vergegenwärtigen Sie sich Berichterstattung und Leserbriefe in der Presse, erinnern Sie sich, was Bertram Sauer auch Ihnen seinerzeit geschrieben hat. Es geht auch um das Ansehen des Landtages und der politischen Parteien, ganz besonders der SPD, der alle zentralen Akteure (der Schulleiter, die Leiter von Sekundarstufe I und II, der Dezernent bei der Schulaufsicht...) angehören bzw. angehört haben und die sich bekannte Vorwürfe wird gefallen lassen müssen, wenn unter Ihrer Federführung nun auch der Landtag dem Status quo seinen Segen gibt. Was will ich also? Ich muss auf zweierlei bestehen: erstens auf einem Ergebnis, das intern Folgen hat, also nicht nur das Kultusministerium zur Veränderung eines Berichts, sondern zu einer Revision des ganzen Verfahrens veranlasst, vom Schulleiter angefangen, aber den Dezernenten nicht ausnehmend, der statt pflichtgemäß unparteiische Schulaufsicht zu führen für Gesichtswahrung gesorgt hat, bis hin zum Ministerialjuristen, der statt unparteilich nach dem Richtigen zu fragen Tatsachen verbiegt und unter die persönliche Gürtellinie schlägt, um obrigkeitliche Autorität zu wahren. Man muss mir und meiner Sache Genugtuung leisten. Zweitens bedarf es der Öffentlichkeit. Dass einer skandalösen Verletzung freiheitlicher Rechte und einem Zusammenbruch von politischer Kultur in einer Bildungseinrichtung endlich Einhalt geboten wurde, müssen Frau Lücke und Herr Sauer, müssen die schulentlassenen Abiturienten, müssen Eltern, Opernbesucher, NP-Abonennten... in der Zeitung lesen können. Bedenken Sie schließlich auch dies: über mir schwebt das angekündigte Disziplinarverfahren. Ich bin sicher, dass ich es nur der Ungewissheit über den Erfolg meiner Petition zu verdanken habe, wenn dessen Eröffnung bislang hinausgeschoben wurde. Scheitert diese, so wird man sofort über mich herfallen. Erst recht wird dies geschehen, wenn es mir gelingt, eine überregionale Öffentlichkeit einzuschalten. Und wenn ich mir noch mal irgend etwas "herausnehme"...!! Mit freundlichem Gruß - Replik des Rechtsanwalts auf die Stellungnahme des Kultusministeriums Rechtsanwälte 20. Dezember 2002 Asbeck, Hans/BR H
mir ist die (vorläufige) Stellungnahme des Niedersächsischen Kultusministeriums vom September d. J. zur Kenntnis gelangt. Dazu sei folgendes angemerkt: 1. Leider ist die Sachverhaltsdarstellung des Kultusministeriums teilweise falsch, teilweise in nicht akzeptabler Weise mit wertenden Äußerungen verknüpft. Es sei klargestellt: o Mein Mandant verteilte den von ihm verfassten Artikel nicht "am Tag der Offenen Tür" oder zu einem anderen Zeitpunkt unter den Eltern der Klasse 6 c (S. 1), die Weitergabe erfolgte nur an ein bekanntes Elternpaar und den Politologen Prof. Dr. Blanke. o Die Behauptung, mein Mandant habe seine Kritik monatelang zurückgehalten, um sie sodann zu einem unpassenden Zeitpunkt zu äußern, ist unzutreffend. Er erhielt erstmals bei der Aufführung vom 25.01.2002 Kenntnis vom Inhalt der Oper (S. 2). o Mein Mandant verletzte das ihm gegenüber ausgesprochene Hausverbot nicht. Im Übrigen geht es bei der vorliegenden Eingabe um die Frage, ob das Hausverbot selbst die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit meines Mandanten verletzte, zeitlich nachgelagerte Sachverhalte vermögen zur sachlichen Klärung dieser Frage nichts beizutragen. o Die Behauptung, mein Mandant habe in der Vergangenheit schon einmal "auf ähnliche Weise den Schulfrieden erheblich gestört", ist unzutreffend. Es handelt sich hier um eine nicht durch Tatsachen belegte Behauptung, die wohl vorrangig dem Zweck dient, die Person meines Mandanten herabzusetzen. o Das Kultusministerium vermittelt den Eindruck, dass die Meinungsäußerung meines Mandanten innerhalb der Schule ganz überwiegend massive Ablehnung erfahren habe. Auch das ist zu korrigieren, sowohl bzgl. seiner inhaltlichen Kritik als auch bzgl. der von Schulleitung und Bezirksregierung verhängten Maßnahmen erhielt mein Mandant Unterstützung von einem nicht unerheblichen Teil der Lehrerschaft. Das Ministerium lässt die an dieses gerichtete Eingabe in der das Vorgehen gegen meinen Mandanten kritisiert wird und die von 230 Schülern und Schülerinnen der IGS Linden unterzeichnet ist, leider unerwähnt. 2. Es ist festzustellen, dass das Kultusministerium den Begriff der Meinungsfreiheit, eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, in grober Weise verkennt. Es stellt dieses Grundrecht unter eine Vielzahl von Vorbehalte: Kritik sei nicht eigenmächtig und nicht plötzlich zu äußern, sie sei abzustimmen (S. 2), vor einer Äußerung habe eine pädagogische Abwägung zu erfolgen (S. 2), die Meinungsäußerung meines Mandanten greife in die Kompetenzen der Schulleitung ein (S. 2). Das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung, der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Schulleiter (S. 3) und das Erziehungsrecht der Eltern sei zu beachten (S. 3). Das Grundrecht der Meinungsfreiheit darf nur soweit beschränkt werden, wie dies unbedingt erforderlich ist. Nach der Wechselwirkungstheorie des BVerfG sind alle einschränkenden Normen ihrerseits im Lichte der Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit unter Beachtung ihres besonderen Wertgehalts zu interpretieren (Dreier, GG, Bd. 1, Art. 5, Rn. 126). Zu einer Oper, die Gegenstand großer öffentlicher und insbesondere medialer Aufmerksamkeit war, kann selbstverständlich auch ein Beamter im öffentlichen (größerem oder kleineren Rahmen) seine Meinung äußern. Es sei hier nochmals auf die Entscheidung des BVerfG vom 18.02.1970 (BVerfGE 28, 55) hingewiesen. Dort ging es um die Frage, ob ein Stabsunteroffizier seinen Bataillonskommandeur, der sich bei einer Rekrutenvereidigung öffentlich politisch äußerte, in Form eines öffentlichen Leserbriefes massiv kritisieren durfte. Das Truppendienstgericht, welches eine disziplinarische Ahndung bestätigte, argumentierte in ähnlicher Weise, wie vorliegend das Kultusministerium: Der Soldat hätte vor einer öffentlichen Äußerung zunächst andere Wege beschreiten, insbesondere persönliche Rücksprache mit dem Kommandeur suchen müssen. Es könne nicht hingenommen werden, dass Soldaten in der Öffentlichkeit mit ihren Vorgesetzten in der gewählten Form diskutieren und damit die Bundeswehr herabsetzen etc. Das BVerfG lässt diese Einwände, ungeachtet des Umstandes, dass der Soldat seinen Vorgesetzten mitten im Kalten Krieg mit den "im Schwarz-Weiß-Denken verhafteten Politikern der Sowjetunion" gleichstellte, nicht zu, sondern sieht die öffentliche Äußerung als durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Insbesondere der Umstand, dass die Äußerung eines Soldaten (oder Beamten) polarisiert und geeignet ist, Unfrieden zu schüren, rechtfertigt nicht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Nach diesseitiger Auffassung hat die Eingabe durch die vom Ministerium vorgenommene fragwürdige Wertung des Rechts der Meinungsfreiheit an Gewicht gewonnen, hier ist eine Korrektur dringend geboten. 3. Das Ministerium rechtfertigt das Verhalten der Schulleitung und des zuständigen Dezernenten der Bezirksregierung u. a. damit, dass man selbstverständlich zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung bereit gewesen wäre, wenn mein Mandant die engmaschigen Vorgaben, unter die man die Meinungsfreiheit gestellt sieht, eingehalten hätte. Angesichts des Umstandes, dass es bis zum heutigen Tage eine solche Diskussion nicht gegeben hat, dass die Vorschläge meines Mandanten, Diskussionsveranstaltungen durchzuführen und zu diesen externe Sachverständige (z. B. Historiker) hinzuzuziehen, nicht aufgegriffen und die Lehrkräfte der IGS angewiesen wurden, über die Angelegenheit Stillschweigen zu bewahren, kann diese Einlassung nur als Schutzbehauptung gewertet werden. gez. Rechtsanwalt
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